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Produktinformationen
RGBlink TAO 1Tiny Webcam und ePTZ-Kamera Adapter von USB-C (UVC) auf HDMI 2.0
Der Tao 1Tiny ist das entscheidende Zubehör für Benutzer von kompakten Webcams und ePTZ-Kameras, die nur über einen USB-C Ausgang verfügen.
Der Adapter konvertiert ein Signal mit bis zu 4K30p am USB-C Ausgang von UVC kompatiblen Kameras auf HDMI 2.0 (bis zu 4K), so dass diese im HDMI Workflow, z.B. an einem HDMI Videomischer oder Monitor/Projektor verwendet werden können. Der Konverter ist mit seinen 9x5x3 cm äußerst kompakt. Die Stromversorgung erfolgt über ein mitgeliefertes USB-C Kabel, für das ein zusätzlicher USB-C Stromadapter oder eine andere USB-C Stromquelle wie z.B. ein Notebook erforderlich ist.
In Verbindung mit RGBlink Videomischern stellt der Tao 1 Tiny einen zweiten HDMI Videoausgang zur Verfügung. Dafür wird zusätzlich ein USB 3.0 Adapter auf USB-C benötigt, der dann den Mini Mischer mit dem Tao 1 Tiny verbindet.
- 4K UVC Kamera zu HDMI Konvertierung
- Geringer Stromverbrauch
- Stromversorgung über Standard-USB-C-PD-Netzteile
- Unterstützt USB-Bluetooth-Steuerungen
Technische Daten
Name | RGBlink TAO 1Tiny Webcam und ePTZ-Kamera Adapter von USB-C (UVC) auf HDMI 2.0 |
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Artikelnummer | 1000021893 |
GTIN/EAN | 6970447703656 |
Herstellerartikelnummer | RGTAO1TINY |
Modellname | TAO 1Tiny |
Marke | RGBlink |
Produkttyp | Adapter |
Produktbreite | 9,05 cm |
Produkthöhe | 5,55 cm |
Produkttiefe | 2,72 cm |
Produkt Gewicht | 0,2 kg |
Farbe | Schwarz |
Zustand | Neuware |
Garantielaufzeit | 24 Monate |
Garantietyp | BringIn-Service Service- und Supportinformationen |
Herstellergarantie-Informationen:
Hier finden Sie nähere Informationen zu den unterschiedlichen Garantiearten. Die angegebene Herstellergarantie gilt mindestens deutschlandweit. Die Kontaktdaten und Garantiebedingungen für den entsprechenden Garantieanspruch entnehmen Sie bitte unserer Herstellerübersicht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Unsere Mängelhaftung richtet sich nach dem Gesetz. Mängelrechte können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.